Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
lässt zurzeit einen Vorschlag des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung über
eine Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern prüfen. An der
beauftragten Arbeitsgruppe seien Vertreter der
Koalitionsfraktionen, von zwei Bundesländern, drei
Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt beteiligt, heißt
es in der Antwort der Regierung (
16/3245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/2975). Ziel müsse es sein,
stärkere Anreize zur Aufnahme einer existenzsichernden
Beschäftigung zu bieten. Neben dem Gutachten des
Sachverständigenrates würden auch die Vorschläge
anderer Experten in der Arbeitsgruppe erörtert. Der
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering
(SPD), werde auf Grundlage dieser Prüfung gegebenenfalls eine
Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten vorschlagen.
Weiter heißt es, der Vorschlag des Sachverständigenrates
zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs sehe eine
Geringfügigkeitsschwelle für den Hinzuverdienst von 200
Euro Bruttoeinkommen vor, bis zu der das Erwerbseinkommen voll
berechnet werden soll. Dafür solle der Freibetrag bei
Erwerbstätigkeit für das übersteigende Einkommen in
einem Bereich zwischen 200 und 800 Euro auf 50 Prozent erhöht
werden, allerdings bei Absenkung der Regelleistungen für
erwerbsfähige Hilfebedürftige um 30 Prozent.