Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
als steuerfreies "sächliches Existenzminimum" Alleinstehender
für das Jahr 2008 den Betrag von 7.140 Euro errechnet. Bei
Ehepaaren erhöht er sich auf 12.276 Euro, wie aus einem
Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums
von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (
16/3265) hervorgeht. Das Existenzminimum
für Kinder wird darin auf 3.648 Euro beziffert. Die
entsprechenden steuerlichen Freibeträge betragen für
Erwachsene 7.664 Euro, für Ehepaare 15.329 Euro und für
Kinder 3.648 Euro. Das Existenzminimum setzt sich den Angaben
zufolge aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den
Heizkosten zusammen. Für Alleinstehende werden als Regelsatz
4.140 Euro, als Unterkunftskosten 2.364 Euro und als Heizkosten 636
Euro genannt. Die entsprechenden Beträge für Ehepaare
lauten 7.464 Euro als Regelsatz, 4.020 Euro für die
Unterkunftskosten und 792 Euro für die Heizkosten. Bei Kindern
beläuft sich der Regelsatz auf 2.676 Euro, während
für die Unterkunftskosten 804 Euro und für die Heizkosten
168 Euro angerechnet werden. Damit werde auch im Jahr 2008 den
"verfassungsrechtlichen Anforderungen" an das steuerfrei zu
stellende Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern entsprochen,
heißt es in dem Bericht.