Berlin: (hib/ANK) Wenn keine tariflichen Regelungen greifen, sollte sich die Vergütung von Praktika an einem gesetzlichen Mindestlohn orientieren, fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/3349). Praktika müssten präzise definiert und von regulären Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden. Sie dürften keine regulären Arbeitsplätze ersetzen. Grundlage eines Praktikums müsse ein entsprechender Vertrag sein, der auch eine angemessene Betreuung vorsieht. Außerdem solle der Berufseinstieg nach einem abgeschlossenen Studium nicht als Praktikum deklariert werden. Immer mehr Unternehmen würden junge Menschen als Praktikantinnen und Praktikanten ausbeuten, kritisiert die Linke. Sie bekämen keinen arbeitsrechtlichen Schutz und müssten oftmals ohne Vergütung auskommen. Nach ihrem Studium blieben die Praktikanten häufig in einer Situation beruflicher und finanzieller Unsicherheit gefangen. Die Abgeordneten fordern, dass Praktika in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen werden, um eine bessere Datenlage in diesem Bereich zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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