Berlin: (hib/ANK) Die Bundeswehr hat nach
Angaben der Bundesregierung weder in Afghanistan noch im Rahmen der
Operation "Enduring Freedom" Verhaftungen vorgenommen. In
Afghanistan übernähmen die staatlichen Behörden
diese Aufgaben, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3272) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2899). Deutsche Streitkräfte seien
zudem weder an Verhören von Gefangenen beteiligt noch dabei
anwesend gewesen. Außerdem sei die Bundeswehr im Rahmen des
"Enduring Freedom"-Mandats nicht an der Organisation der
Einsätze der USA im Irak beteiligt gewesen oder habe diese
unterstützt. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die Operation "Enduring Freedom" dazu beitrage,
terroristische Anschläge zu verhindern. Der Einsatz der
Bundesmarine am Horn von Afrika trage dazu bei, die Sicherheitslage
in der Region zu verbessern. Die Operation "Enduring Freedom" gilt
als Antwort auf die Anschläge vom 11. September 2001 gegen die
USA. Deutschland berufe sich bei dem Einsatz auf Artikel 51 der
Charta der Vereinten Nationen. Dieser erlaube so lang die
kollektive Selbstverteidigung, bis der UN-Sicherheitsrat
erforderliche Maßnahmen treffe. Somit sei das Anwenden des
Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrages mit dem Recht
der Vereinten Nationen im Einklang. Die Aufhebung des
Bündnisfalls durch den NATO-Rat sei derzeit nicht
geplant.