Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
hält es für wenig realistisch, dass die Erhöhung der
Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007
vollständig auf die Endverbraucher abgewälzt werden kann.
Dies gelte vor allem für wettbewerbsintensive Bereiche und sei
auch bei früheren Steuersatzanhebungen nicht zu beobachten
gewesen, heißt es in ihrer Antwort (
16/3390) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3182). Auch dürfe die Anhebung der
Steuer nicht isoliert betrachtet werden. Zusammen mit Einsparungen
bei der Bundesagentur für Arbeit ermögliche ein Teil des
daraus resultierenden Steuermehraufkommens eine Senkung des
Beitragsatzes zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte.
Dadurch würden Arbeitnehmerhaushalte finanziell entlastet.
Durch die Senkung der Lohnnebenkosten könne es zu
Preissenkungen kommen, die sich positiv auf die finanzielle
Situation von Haushalten mit geringem Einkommen auswirken
könnten. Da der ermäßige Mehrwertsteuersatz von
sieben Prozent unverändert bleibe, ergäben sich keine
Auswirkungen beim Konsum von Grundnahrungsmitteln, Trinkwasser,
Druckerzeugnissen und beim öffentlichen Personennahverkehr.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, beziehen 35,6 Prozent aller
Steuerpflichtigen ein zu versteuerndes Einkommen von unter
10.000/20.000 Euro (Ledige/Verheiratete) pro Jahr. Ihr Anteil am
Einkommensteueraufkommen liege bei 0,6 Prozent. Die Gruppe der
Einkommensbezieher zwischen 10.000/20.000 Euro und 20.000/40.000
Euro betrage 24,6 Prozent, die zu 10,1 Prozent die Einkommensteuer
finanzierten. Die Einkommensgruppe zwischen 20.000/40.000 Euro und
30.000/60.000 Euro habe einen Anteil an den Steuerpflichtigen von
21,4 Prozent und finanziere 21,1 Prozent des Steueraufkommens. 9,5
Prozent der Steuerpflichtigen bezögen zwischen 30.000/60.000
Euro und 40.000/80.000 Euro und trügen mit 16,1 Prozent zur
Einkommensteuer bei. Die Gruppe der Einkommensbezieher zwischen
40.000/80.000 Euro und 52.152/ 104.304 Euro habe einen Anteil von
4,7 Prozent an den Steuerpflichtigen und fülle das
Einkommensteuersäckel zu zwölf Prozent. Schließlich
habe die Gruppe der Bestverdiener mit Einkommen von über
52.152/104.304 Euro einen Anteil von 4,2 Prozent an den
Steuerpflichtigen und bezahle 40,1 Prozent des gesamten
Einkommensteueraufkommens. Die Bundesregierung rechnet ferner vor,
dass die Belastung einer Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern und
Steuerklasse III/2 mit direkten Steuern zwischen 1998 und 2006
gesunken sei. 1998 habe diese Familie bei einem Jahresarbeitslohn
von 24.704 Euro Lohnsteuer von 1.606 Euro gezahlt. In diesem Jahr
seien es nur noch 914 Euro gewesen. Berücksichtige man das
Kindergeld und die Sozialabgaben, zeige sich ein Anstieg des
verfügbaren Einkommens im Verhältnis zum
Jahresbruttoarbeitslohn von 83,3 Prozent 1998 auf 89,4 Prozent
2006.