Berlin: (hib/VOM) Die Kosten des
Anschlusses so genannter Offshore-Windparks, die vor der Küste
im Meer angelegt werden, an das Höchstspannungsstromnetz
interessieren die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/3384). Mit dem kürzlich beschlossenen
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz seien die Betreiber von
Übertragungsnetzen verpflichtet worden, Leitungen vom
Umspannwerk der Offshore-Anlagen bis zum Übertragungs- oder
Verteilernetz auf eigene Kosten zu errichten. Ziel sei es, den
Ausbau von Stromtrassen zu beschleunigen, die den Strom von den
Windparks auf das Festland führen. Darüber hinaus sollen
die Kosten für den Anschluss der Offshore-Windenergieanlagen
durch eine bundesweite Umlage auf die Allgemeinheit umgelegt
werden. Die Regierung soll nun sagen, ob sie darin einen "berufs-
und eigentumsrechtlichen Eingriff" und damit einen Verstoß
gegen die Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes sieht. Gefragt wird,
wie erreicht werden kann, dass die dem Netzbetreiber entstehenden
Kosten für den Bau der Leitungen in einem "angemessenen
Verhältnis" zur durchgeleiteten Strommenge stehen, der
Betreiber also "unwirtschaftliche Leitungsbaumaßnahmen"
abwehren kann. Die Regierung soll ferner mitteilen, wie sie es
rechtfertigt, dass die Betreiber neuer Kraftwerke auf der Basis
aller anderen Energieträger außer der Windenergie auf
See gegenüber den Betreibern der Offshore-Anlagen schlechter
gestellt werden, weil sie für die Herstellung dieser
Verbindungsleitungen selbst aufkommen müssen.
Schließlich erkundigen sie die Abgeordneten auch nach den
Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte im deutschen
Übertragungsnetz, wenn die Betreiber der Offshore-Anlagen von
der Anschlussfinanzierung befreit sind.