Berlin: (hib/VOM) Nach
Regulierungsproblemen bei Breitbandnetzen erkundigt sich die
Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/3398). Im Zusammenhang mit der Novellierung
des Telekommunikationsgesetzes gehe es um die Frage, so die
Abgeordneten, wie der Wettbewerb auf den
Telekommunikationsmärkten durch Regulierung gesichert werden
kann. Gleichzeitig sollten Investitionen und Innovationen
gefördert werden. Durch den geplanten Paragrafen 9a sei
vorgesehen, "neue Märkte" von der Regulierung auszunehmen.
Damit sollten das unternehmerische Risiko des investierenden
Unternehmens reduziert und seine Vorreiterrolle unterstützt
werden. Hintergrund sei, dass die Deutsche Telekom AG
angekündigt habe, Milliarden-Investitionen in den Ausbau der
Glasfaserinfrastruktur zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger
in 50 Großstädten nur zu tätigen, wenn sie
dafür von der Regulierung ausgenommen werde, also über
den Zugang der Konkurrenten zu diesem Netz selbst entscheiden
könne, so die Fraktion. Die Regierung soll sagen, ob sie die
Auffassung teilt, dass es sich bei diesen Glasfasernetzen um
natürliche Monopole handelt und in diesem Bereich ein
Netzwettbewerb auf absehbare Zeit nicht möglich sei. Gefragt
wird ebenso, wie hoch nach Ansicht der Regierung die Extra-Profite
sein können, die die Telekom durch eine Aussetzung der
Regulierung machen wird. Die Regierung soll darlegen, ob sie es
für Aufgabe des Gesetzgebers hält, dafür zu sorgen,
dass private Unternehmen eine angemessene Kapitalrendite bezogen
auf Einzelinvestitionen erhalten. Schließlich erkundigt sich
die Fraktion, in welchen Zeiträumen die "neuen Märkte"
von der Regulierung befreit bleiben sollen.