Berlin: (hib/VOM) Nach den Regelungen zum
Verbraucherschutz in der geplanten Novelle des
Telekommunikationsgesetzes erkundigt sich die Linksfraktion in
einer Kleinen Anfrage (
16/3403). Darin heißt es,
überhöhte Handyrechnungen aufgrund mangelnder
Preistransparenz und Fehlinformationen durch Telefondienstanbieter
seien keine Einzelfälle. Bei der Anhörung des
Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf (
16/2581) habe der Verbraucherzentrale
Bundesverband zahlreiche Regelungen als "unzureichend" kritisiert.
Die Regierung soll sagen, wie sie sich zu den Erwartungen der
Verbraucherschützer an das Gesetz verhält und welche
ihrer Vorschläge sie in den Entwurf aufnehmen will. Genannt
werden etwa die Einführung einer einheitlichen
netzunabhängigen Obergrenze für zeitabhängig
abgerechnete Premium-Dienste von 2 Euro pro Minute und ein Verbot
des Angebots entgeltlicher telekommunikationsgestützter
Dienste über kostenfreie 0800er-Rufnummern. Die Regierung soll
ferner sagen, wie hoch sie die Beträge schätzt, die
Handybesitzer durch überhöhte Rechnungen aufgrund
intransparenter oder veralterter Tarife an die
Telefondienstanbieter zahlen.