Berlin: (hib/MPI) Die stärkere
Beteiligung des Bundes an den Wohn- und Heizkosten von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern stößt auf ein
weitgehend positives Echo. Allerdings bekräftigten die
Kommunen in ihren Stellungnahmen zu einer Anhörung im
Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagmorgen, dass die
für 2007 vorgesehenen rund 4,3 Milliarden (entspricht einer
Beteiligungsquote von 31,8 Prozent) nicht ausreichten. Bund und
Länder, die die Verhandlungen für die Kommunen
führten, hatten sich Anfang November nach monatelangem Streit
auf die jetzt in einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (
16/3269) vorgesehene Höhe der Beteiligung
an den Wohnkosten geeinigt. Insgesamt sei mit Leistungen für
Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu
rechnen, heißt es darin. Der Deutsche Städtetag
würdigte in seiner Stellungnahme, dass die nunmehr
angekündigte Beteiligung "eine deutliche Verbesserung im
Vergleich zum früheren Angebot der Bundesregierung" in
Höhe von 2 Milliarden Euro (15,5 Prozent) darstelle. Um die
mit der Einführung von "Hartz IV" zugesagte Entlastung von 2,5
Milliarden zu erreichen, sei aber eine von den Gemeinden geforderte
Bundesbeteiligung in Höhe von 5,8 Milliarden Euro notwendig.
Die finanzielle Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sei
den Kommunen zugesichert worden, um unter anderem den Ausbau der
Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu
forcieren. Ähnlich äußerte sich in seiner
Stellungnahme der Deutsche Landkreistag. Statt die Kommunen wirksam
zu entlasten, würden Gemeinden in Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durch die neuen Aufgaben
des Zweiten Sozialgesetzbuches stärker belastet als durch die
frühere Sozialhilfe. Der Deutsche Städte- und
Gemeindebund (DStGB) forderte, die "derzeitigen Verwerfungen
zwischen und in den Bundesländern" auszugleichen. Aus Sicht
des DStGB sollte die bisherige Quotenregelung ersetzt werden.
Insbesondere sei die Einführung von Festbeträgen des
Bundes für jedes Land notwendig. Die Bürgermeisterin der
Stadt Erlangen, Elisabeth Preuß, betonte in ihrer
Stellungnahme, mit dem Entwurf werde der "jährliche
Verhandlungsmarathon" um die Kostenübernahme des Bundes
vermieden. Allerdings sei es notwendig, dass bei der künftigen
Berechnung der Bundeszuschüsse die tatsächlichen Kosten
der Kommunen abgebildet würden. Dem Gesetzentwurf zufolge soll
als Berechnungsgrundlage das Kriterium "Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften" herangezogen werden. Preuß forderte
zugleich, bei künftigen Verhandlungen die kommunalen
Spitzenverbände stärker zu beteiligen. Der vorliegende
Kompromissvorschlag sei von den Ländern eingebracht worden,
während die zusätzlichen Haushaltsbelastungen bei den
Kommunen aufschlügen. Der Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips
begrüßte ausdrücklich, dass eine dynamische
Regelung für die Zukunft gefunden worden und damit die
Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für die Kommunen planbar
sei. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke (
16/3302) zu bundesweiten Mindeststandards
für angemessenen Wohnraum für Alg-II-Empfänger
teilte Rips mit, die Übernahme der Wohnkosten in voller
Höhe für ein Jahr statt wie bisher für ein halbes
Jahr scheine gerechtfertigt. Zudem sei es vernünftig, das
Warmwasser in die Unterkunftskosten einzubeziehen. Die Beigeordnete
der Stadt Köln, Marlis Bredehorst, lehnte eine bundesweite
Regelung strikt ab. Die Angemessenheit des Wohnraums könne nur
lokal differenziert erfolgen.