Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung
sieht keinen Anlass, Cannabis zu Therapiezwecken zuzulassen. In
ihrer Antwort (
16/3393) auf die Kleine Anfrage (
16/3040) der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen schreibt die Regierung, für Cannabisprodukte fehle
weiterhin der wissenschaftlich eindeutige Nachweis, dass sie
therapeutisch wirksam seien. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in
einer Entscheidung vom 19. Mai 2005 die Möglichkeit
eröffnet, in Einzelfällen Cannabis als Therapiemittel
einzusetzen. Das Gericht sah in der medizinischen Versorgung ein
öffentliches Interesse, das in Einzelfällen durch den
Einsatz von so genannten nicht verschreibungsfähigen
Betäubungsmitteln - wie Cannabis - gedeckt werden
könne.