Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
hält die Überarbeitung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht für einen Bestandteil
der für das kommende Jahr geplanten Pflegereform. Die
Überarbeitung des Begriffs und des damit verbundenen
Begutachtungsverfahrens sei nach dem Koalitionsvertrag eine
mittelfristige Aufgabe, die fristgerecht erfüllt werde,
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3389) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3180). Vor der Änderung des Begriffs
bedürfe es "einer sorgfältigen Erarbeitung und Erprobung
von Handlungsoptionen sowie insbesondere der Beantwortung der
Frage, wie sich mögliche Änderungen vor allem finanziell
auf die Pflegeversicherung und andere Leistungsbereiche auswirken".
Das Bundesministerium für Gesundheit habe dazu ein
"transparentes Konsultationsverfahren" in die Wege geleitet. Die
Abgeordneten hatten zum Thema Pflegebedürftigkeitsbegriff eine
erneute Kleine Anfrage gestellt, weil sie die Antwort der
Bundesregierung (
16/2972) auf eine erste Kleine Anfrage (
16/2823) unzureichend fanden.