Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
sieht gegenwärtig "keine zwingende Notwendigkeit", die
Verschreibung von Methylphenidat zur Behandlung einer
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei
Kindern und Jugendlichen auf bestimmte Ärzte
einzuschränken. In ihrer Antwort (
16/3394) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3045) schreibt die Regierung, es sei davon
auszugehen, dass das Medikament "insbesondere in der sensiblen
Phase der Ersteinstellung bei Kindern" von Kinderärzten und
niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern verordnet wird. Die
Grünen hatten auf einen rapiden Anstieg der Verschreibungen
von Methylphenidat hingewiesen. Nach Informationen der Abgeordneten
ist ADHS die inzwischen am häufigsten diagnostizierte
psychische Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen. In Deutschland
sind - laut einer Stellungnahme der Bundesärztekammer aus dem
Jahr 2005 - zwischen 300.000 und 500.000 Kinder und Jugendliche von
diesem Störungsbild betroffen. Die Regierung unterstreicht,
sie sehe hinsichtlich der biologischen Ursachen der ADHS weiteren
Forschungsbedarf. Das Bundesforschungsministerium beabsichtige
daher, zwei wissenschaftliche Untersuchungen mit Hilfe von
genetischen Methoden und Bildgebungsverfahren zu fördern.
Zudem unterstütze das Bundesgesundheitsministerium
gegenwärtig den Aufbau eines bundesweiten
interdisziplinären Netzwerks ADHS. Dessen Ziel sei es,
bestehende medizinische, psychologische, pädagogische sowie
physio- und ergotherapeutische Ansätze
zusammenzuführen.