Berlin: (hib/HAU) Sowohl die Anhebung des Beitragssatzes für die Rentenversicherung wie auch die vorgesehene Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wird von Experten überwiegend positiv bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagvormittag deutlich. Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf ( 16/3268) sieht vor, den Beitragssatz der Rentenversicherung ab 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent anzuheben. Zudem ist geplant, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent stärker abzusenken als zunächst vorgesehen. Ebenfalls diskutiert wurde ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/3091), die weitergehende Beitragssenkungen fordert.
Der Deutsche Rentenversicherungsbund unterstützt die Festlegung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent. Damit liege man um 0,2 Prozent über dem vom Schätzerkreis der gesetzlichen Rentenversicherung für 2007 als ausreichend bewerteten Satz von 19,7 . Bei diesem Wert sei jedoch davon auszugehen, dass schon 2008 eine Anstieg auf über 20 Prozent zu erwarten sei. Durch die jetzige Regelung wahre man die Kontinuität auch über das Jahr 2007 hinaus. Auch Professor Eckart Bomsdorf von der Universität Köln sieht eine Beitragssatzerhöhung auf 19,9 Prozent ab 2007 als die einzige Möglichkeit, mittelfristig unter 20 Prozent zu bleiben. Wie lange jedoch dieser Beitragssatz Bestand haben werde, könne er nicht sagen. Dies hänge an zu vielen unbekannten Annahmen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich ebenfalls für den vorgeschlagenen Rentenversicherungssatz aus, da dieser vor weiteren Steigerungen in den nächsten Jahren schütze. Abgelehnt wird hingegen eine Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung über das geplante Maß hinaus. Damit würde man die arbeitsmarktpolitischen Spielräume einengen und wäre konjunkturellen Risiken in den nächsten Jahren ausgeliefert.
Aus beschäftigungspolitischen Überlegungen heraus, so der Einzelsachverständige Norbert Reuter aus Berlin, bestehe in Deutschland keinerlei Notwendigkeit zur Senkung von Löhnen sowie von Lohnnebenkosten. Statt also die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu weiteren Beitragssenkungen zu nutzen, sollten diese vielmehr zur Verstärkung arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten sowie zur nachhaltigen Stabilisierung der Leistungsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung verwendet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent, so die BA, sei "solide finanziert" und im Finanzplan bis zum Jahr 2010 integriert. Allerdings könne man auf die geplante Erstattung von einem Prozentpunkt aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht verzichten, da der Haushalt der BA in diesem Falle unterfinanziert wäre. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte die Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge auf 19,9 Prozent. Wenn seriöse Schätzungen einen Wert von 19,7 Prozent als ausreichend für 2007 auswiesen, dürfe man den Satz nicht höher ansetzen. Dies würde zu höheren Lohnzusatzkosten führen und wäre damit wirtschafts- und beschäftigungspolitisch kontraproduktiv, so der BDA. Die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung hingegen wurde begrüßt. Allerdings wäre eine weitere Senkung auf unter 4,2 Prozent derzeit nicht solide finanziert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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