Berlin: (hib/VOM) Teile des Landes Berlins sollen ab 2007 aus dem bisherigen Fördergebiet der Investitionszulage herausfallen. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 ( 16/3437) vorgelegt. Die Änderungen gehen auf Vorgaben der Europäischen Kommission zurück. Danach ist vorgesehen, die Förderung von Erstinvestitionen in den fünf neuen Ländern sowie in Teilen des Landes Berlin aufrechtzuerhalten, andere Teile Berlins aber herauszunehmen. Dazu soll es in der Hauptstadt ein C- und ein D-Fördergebiet geben, wobei die Förderung mit der Investitionszulage im D-Gebiet nicht mehr möglich sein soll. Die Regierung betont, ohne diese Änderung wäre das Investitionszulagengesetz vom kommenden Jahr an von Brüssel nicht mehr genehmigt worden. Zur praktischen Abgrenzung der Fördergebiete innerhalb des Landes Berlin ist nach Regierungsangaben geplant, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft des Landes eine jeweils aktualisierte Internetseite anbietet, die eine Zuordnung nach Straßen- und Hausnummern ermöglicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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