Berlin: (hib/VOM) Der Entwurf der
Bundesregierung zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes und des
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes sowie anderer Vorschriften (
16/1937) steht im Mittelpunkt einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch,
dem 29. November. Die Vorlage dient dazu, die EU-Richtlinie
über die Rückversicherung in deutsches Recht umzusetzen.
Ziel ist es, die Ansiedlung von Versicherungs-Zweckgesellschaften
in Deutschland zu ermöglichen und den Finanzplatz zu
fördern. Im Einzelnen ist vorgesehen, das Prinzip der
"Sitzlandaufsicht" einzuführen, den Unternehmenszweck auf die
Rückversicherungstätigkeit und damit verbundene
Geschäfte zu beschränken, das Institut der
"Bestandsübertragung" einzuführen und die
Rückversicherer im Rahmen einer Versicherungsgruppe zu
beaufsichtigen. Das Prinzip der Sitzlandaufsicht bedeutet, dass die
Finanzaufsicht über die gesamte Geschäftstätigkeit
des Rückversicherungsunternehmens ausschließlich bei der
Aufsichtbehörde des Sitzlandes liegt. Durch die
Beschränkung des Unternehmenszwecks soll sichergestellt
werden, dass sowohl die von den Rückversicherern erbrachten
Dienstleistungen als auch die in Deutschland gewachsenen
Holding-Strukturen beibehalten werden können. Die Einrichtung
des Instituts der Bestandsübertragung ist laut Bundesregierung
notwendig, damit die Übertragung von
Versicherungsbeständen innerhalb der EU nicht unnötig
erschwert wird. Der Ausschuss hat 13 Sachverständige
eingeladen, unter anderem die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, den Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft, den Telekom-Pensionsfonds und die
Professoren Hanns-Jürgen Weigel, Hans-Peter Schwintowski,
Heinrich R. Schradin, Rudolf Hickel und Stefan Materne. Die
Anhörung beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal 1.302 des
Jakob-Kaiser-Hauses und soll bis gegen 13.30 Uhr dauern (Anmeldung
unter finanzausschuss@bundestag.de).