Abgeordnete: Generationengerechtigkeit im Grundgesetz
verankern
Recht/Gesetzentwurf - 21.11.2006
Berlin: (hib/ANK) In einem gemeinsamen
Gesetzentwurf (
16/3399) fordern 100 Abgeordnete aus vier
verschiedenen Fraktionen die Verankerung der
Generationengerechtigkeit in Artikel 20 des Grundgesetzes. Der
Staat sei aufgefordert die Interessen künftiger Generationen
besser zu schützen. Bei Verteilungskonflikten hätten die
künftigen Generationen und die schwach repräsentierte
junge Generation das Nachsehen. Lasten heutiger Entscheidungen
würden auf morgen verschoben, kritisieren die Abgeordneten.
Dies betreffe die Verschuldung des Staates und der sozialen
Sicherungssysteme, den Umgang mit Energieressourcen und die zu
geringen Investitionen in Bildung und Forschung. Das Konzept der
Generationengerechtigkeit verknüpfe die Bedürfnisse der
heutigen mit den Lebenschancen künftiger Generationen. Artikel
20a des Grundgesetzes bietet nach Aussage der Abgeordneten bereits
für Teile staatlicher Politik Sicherheit, zum Beispiel
für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Diese Regelung
bedürfe der Erweiterung durch andere Politikfelder und
müsse um einen Artikel 20b ergänzt werden. Der
Gesetzentwurf wird von je 27 Abgeordneten der Unionsfraktion und
der SPD sowie von 25 Abgeordneten der Grünen und 21
FDP-Abgeordneten getragen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf