Berlin: (hib/ANK) Gleichgeschlechtliche Paare sollen im Erbschaft-, Einkommen- und Schenkungsteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3423) zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor. Ziel des Gesetzes sei die vollständige Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Für die Lebenspartner von Soldaten und Beamten müsse ebenfalls eine Hinterbliebenenversorgung eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Änderungen im Sozialversicherungs-, Ausbildungs- und Berufsrecht vor sowie eine bundesweite Zuständigkeit von Standesbeamten für die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Der Gesetzesvorschlag bedürfe auch der Zustimmung des Bundesrates.
Die bisherigen Regelungen brächten immer noch gravierende Ungerechtigkeiten für homosexuelle Paare mit sich, so die Ansicht der Grünen. Deutschland gerate in Gefahr, gesellschaftspolitisches Schlusslicht zu werden. Wer gleiche Pflichten übernehme, müsse auch gleiche Rechte erhalten. Es könne nicht sein, dass Menschen ein Leben lang füreinander sorgen und bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt würden. Das Bundesverfassungsgericht habe es dem Gesetzgeber 2002 ausdrücklich freigestellt, die Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Weitere Gesetzesvorhaben würden auch die Anpassung des Adoptionsrechts und eine Reform des Transsexuellenrechts vorsehen.
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