Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Verbraucher beim geplanten Telemediengesetz ( 16/3078) nicht zu übergehen. In einem Antrag ( 16/3499) heißt es, die beabsichtigte Zusammenführung der Regelwerke für Tele- und Mediendienste in einem Gesetz werde zu mehr Einheitlichkeit und besserer Übersichtlichkeit führen. Der Verbraucherschutz komme allerdings zu kurz. Die Ahndung von ungewollt zugesandten Spam-Mails sei für Verbraucher bislang überaus schwierig, so die Fraktion. Die einschlägigen Vorschriften setzten einen Eigentumsschaden voraus, der bei einzelnen Spam-Mails nur schwer nachweisbar sei. Der Schaden trete erst durch die Flut verschiedener Spam-Mails auf. Die Verbraucher könnten jedoch immer nur gegen einzelne Absender vorgehen.
Nach Meinung der Fraktion sollte daher das Zusenden kommerzieller Werbung, die vom Empfänger nicht ausdrücklich verlangt worden ist, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies solle unabhängig davon geschehen, ob der Absender oder der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert wurde. Die Ordnungswidrigkeiten sollten von der Bundesnetzagentur verfolgt werden. Für unverlangt zugesandte Werbemails müsse in der Betreffzeile eine eingängige Kennzeichnung vorgeschrieben werden, heißt es weiter. Verboten werden müsse, die Nutzung von Diensten mit der Preisgabe persönlicher Daten der Nutzer sowie einer Zustimmung zur Zusendung von Werbe-Mails zu koppeln. Die Verbraucher sollten die Online-Dienste nutzen dürfen, ohne persönliche Daten preisgeben oder einem "Spamming" zustimmen zu müssen. Strafrechtlich geahndet werden sollte es nach Meinung der Fraktion, wenn Verbraucher anhand irreführender E-Mails aufgefordert werden, ihre Zugangsdaten und Passwörter für Konten und Bezahlsysteme mitzuteilen (so genanntes Phishing).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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