Berlin: (hib/BOB) Um einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Modernisierung der Justiz (
16/3038) geht es in einer öffentlichen
Anhörung des Rechtsausschusses, die am morgigen Freitag, 24.
November, um 14 Uhr beginnt. Die Regierung schlägt unter
anderem vor, Erziehungsberechtigten eines minderjährigen
Verletzten ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung zu
ermöglichen. Im Jugendgerichtsgesetz sei des Weiteren eine
Neuregelung der Vorschrift vorgesehen, die den Ausschluss von
Erziehungsberechtigten des Anklagten von der Hauptverhandlung
ermöglichen soll. Ferner ist vorgesehen, den
Wiedergutmachungsansprüchen des Opfers bei der Vollstreckung
von Geldstrafen Vorrang einzuräumen. Als Sachverständige
sind geladen Professor Reinhard Böttcher, der frühere
Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg; Thomas R. J. Franz,
Rechtsanwalt aus Ketsch; Brigitte Kamphausen, Vorsitzende Richterin
am Landgericht Duisburg und stellvertretende Vorsitzende des
Deutschen Richterbundes; Professor Klaus Rogall von der Freien
Universität Berlin; Professor Frank Saliger von der Bucerius
Law School aus Hamburg; Jens Schmidt, Rechtsanwalt aus
Saarbrücken und Professor Bernd-Rüdeger Sonnen,
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen e.V. aus Hamburg. Die Anhörung findet im
Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300, statt.