Berlin: (hib/ANK) Die Einhaltung der bestehenden Regeln des Basler Übereinkommens zum Verbot illegaler Müllexporte müsse durch verstärkte Kontrollen in den Häfen aller Staaten verbessert werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3203). Im Rahmen der Novellierung des Abfallverbringungsgesetzes werde derzeit gemeinsam mit den Bundesländern nach Möglichkeiten zur Optimierung gesucht. Die Einrichtung einer Datenbank sei jedoch nicht geplant. Auf europäischer Ebene werde nach Lösungen gesucht, die Prävention und Kontrolle zu stärken. Ein zentrales Problem beim Export von giftigem Elektroschrott sei die unscharfe Abgrenzung zwischen Abfall und "reparaturfähigen Produkten". Die Verantwortung liege bei den Unternehmen, eine europäische Abfallrichtlinie müsse in diesem Bereich für Rechtsklarheit sorgen.
Anlass der Anfrage der Grünen war ein Giftmüllskandal im afrikanischen Staat Elfenbeinküste. Ein gechartertes Schiff unter griechischer Flagge habe 528 Tonnen giftige Flüssigabfälle in das Land gebracht. Laut Angaben der Deutschen Botschaft in Abidjan werde der Giftmüll bereits zur Entsorgung nach Frankreich abtransportiert, erklärt die Bundesregierung. Die umweltrelevanten Langzeitfolgen ließen sich nur schwer abschätzen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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