Berlin: (hib/ANK) Sowohl Besitz, als auch Verbreitung und Erwerb pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Jugendlichen zum Gegenstand haben, sollen zukünftig unter Strafe stehen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses des EU-Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern ( 16/3439) vor. Der bisherige strafrechtliche Schutz von unter 16-Jährigen vor sexuellem Missbrauch müsse zur Umsetzung des Ratsbeschlusses auch auf unter 18-Jährige ausgeweitet werden. Zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen sollen auch Falschaussagen bei einem Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs strafrechtlich verfolgt werden können.
Der Bundesrat sieht auch in fremdbestimmtem Posieren einen Eingriff in die sexuelle Integrität des betroffenen Kindes und fordert in seiner Stellungnahme, dies ebenfalls strafbar zu machen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, der Gesetzentwurf beschränke sich lediglich auf die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des EU-Rates. Dem Anliegen des Bundesrates werde aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren Rechnung getragen.
Zusätzlich legte die Regierung einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum New Yorker Übereinkommen über die Rechte der Kinder ( 16/3440) vor. Das Abkommen soll Kinder vor Verkauf, Prostitution und Pornografie schützen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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