Berlin: (hib/BOB) Das Betreuungsbehördengesetz des Bundesrates greifen Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleine Anfrage ( 16/3358) auf. Darin vorgesehen sei, dass die Betreuungsbehörde im Rahmen des ihr vom Vormundschaftsgericht erteilten Auftrages die zur Ermittlung des Sachverhaltes erforderlichen Daten, gegebenenfalls auch bei Dritten, ohne Einwilligung des Betroffenen ermitteln könne, wenn dieser krankheits- oder behinderungsbedingt seine Einwilligung nicht erteilen könne und für eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen Anhaltspunkte nicht ersichtlich seien. Die Fraktion möchte jetzt unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass es sich bei der Befragung Dritter zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen um einen erheblichen Eingriff in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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