Berlin: (hib/MIK) "Freier" von Zwangsprostituierten sollen bestraft werden können. Dafür sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrunde liegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig der Bundesregierung "als Material" überwiesen sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Nach Auffassung der Petenten hat die Bestrafung von "Freiern" abschreckende Wirkung und könnte daher zur Verringerung von Zwangsprostitution führen. Als sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel wurden in der Eingabe die Kampagne "abpfiff" des Deutschen Frauenrates sowie das am 19. Februar 2005 in Kraft getretene Strafrechtsänderungsgesetz mit seinen Verschärfungen im Hinblick auf Menschenhandel genannt. Allerdings sollte nach Ansicht der Petenten darüber hinaus auch direkter, indirekter oder fahrlässiger Missbrauch von Opfern von Menschenhandel durch "Freier" bestraft werden.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution ein "schwerer Eingriff" in die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde der betroffenen Opfer sei. Die nachhaltige Bekämpfung sei somit ein Anliegen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Einen hohen Stellenwert hätten dabei einerseits präventive Maßnahmen, die der Aufklärung und Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit sowie der potenziellen Kunden von Zwangsprostituierten dienen. Dazu gehöre auch die von der Bundesregierung unterstützte Kampagne "abpfiff" des Deutschen Frauenrates. Zudem müssten die Opfer "selbstverständlich" auch mit Mitteln des Strafrechts geschützt und die Täter verfolgt werden. Dazu sei das Strafrechtsänderungsgesetz ein wichtiger Schritt. Des Weiteren enthalte der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD die Vereinbarung, Opfer von Zwangsprostitution mit den Mitteln des Strafrechts besser zu schützen und die Strafbarkeit der "Freier" zu regeln. Seit April 2006 gebe es ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der den sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern unter Strafe stellen soll. Deshalb ist nach Auffassung des Petitionsausschusses die Eingabe geeignet, in die weiteren Überlegungen der Bundesregierung und des Parlaments mit einbezogen zu werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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