Berlin: (hib/MPI) Die Große
Koalition will die Ausschussberatungen über die geplante
Gesundheitsreform am 17. Januar abschließen. Union und SPD
erklärten am Mittwochmorgen im Ausschuss für Gesundheit
übereinstimmend, zu diesem Termin sollten alle
Änderungsanträge geklärt und das Gesetzesvorhaben (
16/3100) insgesamt auf parlamentarischer
Fachebene abgeschlossen werden. Die zweite und dritte Lesung im
Bundestag könnte damit frühestens am 18. Januar erfolgen.
Zugleich kündigten die Koalitionspartner Änderungen in
einigen Bereichen der Reform an. Dabei ging die SPD davon aus, dass
ein Antrag zur Änderung der Insolvenzregelung der gesetzlichen
Krankenkassen "in der nächsten Sitzungswoche" beraten werden
könne. Die Union fügte hinzu, nachjustiert werde
möglicherweise auch bei der ärztlichen Vergütung,
bei der Hilfsmittelversorgung und bei der geplanten Neuordnung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem Gremium der
Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und
Krankenhäusern. Die Änderungsanträge würden
aber "nicht Hunderte von Seiten" füllen, erläuterte die
Union. Die Opposition kritisierte die Beratungszeit als zu knapp.
Die FDP-Fraktion regte daher eine Sonderausschusssitzung für
die erste Januarwoche an. Wenn es "eine Flut" von
Änderungsanträgen gebe und diese erst am 16. Januar
vorlägen, "dann ist keine ordentliche Beratung möglich",
betonten die Liberalen. Die FDP und die Fraktion Die Linke wiesen
zudem darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.
Dezember voraussichtlich ebenfalls Änderungsanträge
beschließen werde. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion unterstrich
die Bundesregierung, dass sie die im Gesetzentwurf eingeplanten
jährlichen Mehrausgaben nicht korrigieren wolle. Es bleibe bei
den vorgesehenen rund 70 Millionen Euro zusätzlich durch die
Aufnahme von Eltern-Kind-Kuren in den Katalog der Regelleistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den rund 50
Millionen Euro zusätzlich für die Verbesserung der
geriatrischen Rehabilitation im Jahr 2007. Dieser Betrag solle im
Jahr 2008 bei rund 100 Millionen Euro liegen. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass die
Überforderungsklausel beim geplanten Zusatzbeitrag Kassen mit
einkommensschwächeren Mitgliedern erheblich benachteiligen
werde.