Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die Beitragssatzänderungen bei der
Renten- und der Arbeitslosenversicherung auf den Weg gebracht.
Für den Gesetzentwurf der Koalition (
16/3268) stimmten in der Sitzung am Mittwoch
die Fraktionen von Union und SPD. Die Opposition lehnte ihn
geschlossen ab. Der Bundestag will sich am Donnerstagabend
abschließend damit befassen. Der vom Ausschuss gebilligte
Entwurf sieht vor, dass der Rentenbeitragssatz im kommenden Jahr
von jetzt 19,5 auf 19,9 Prozent steigt. Der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung soll von jetzt 6,5 auf 4,2 Prozent im Jahr
2007 sinken. Ursprünglich war eine Verringerung auf 4,5
Prozent geplant. Dies hat die Koalition jedoch unter Hinweis auf
die gute Einnahmesituation bei der Bundesagentur für Arbeit
(BA) korrigiert. Keine Mehrheit fanden die Anträge der FDP-
und der Grünen-Fraktion zur Verwendung der
BA-Überschüsse. Für Verärgerung bei der
Opposition sorgte die Ablehnung der Koalition, sich auf die erste
Sitzungswoche 2007 als Termin für eine Expertenanhörung
zu Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die
Grünen (
16/2504 und
16/2652) zu öffentlich geförderter
Beschäftigung festzulegen. Die Grünen betonten, die
Koalition habe bereits die Aufsetzung der Anträge in die
Länge gezogen. Die Linke fügte hinzu, im
Obleutegespräch sei "eine einvernehmliche Lösung für
Januar und Februar verweigert worden". Beide Fraktionen
äußerten die Vermutung, dass die Uneinigkeit der
Koalition zum zweiten Arbeitsmarkt dafür ausschlaggebend sei.
Die FDP-Fraktion wandte sich gegen einen Ausbau öffentlich
geförderter Beschäftigung, unterstützte die beiden
anderen Oppositionsfraktionen jedoch in ihrem Anliegen, die
Anhörung so früh wie möglich anzusetzen.