Ministerium prüft Privatisierung der Flugsicherung
Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung - 29.11.2006
Berlin: (hib/HIL) Bis Ende Februar
kommenden Jahres will das Verkehrsministerium klären, ob eine
Privatisierung der Deutschen Flugsicherung möglich ist. Das
sagte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochvormittag im
Verkehrsausschuss des Bundestages. Wenn dies nicht der Fall ist,
müssten andere Wege zur Steigerung der Qualität und der
Vereinheitlichung der Flugsicherung gefunden werden, denn es gelte,
europäische Richtlinien umzusetzen, betonte die Regierung.
Sowohl Ausschuss als auch Ministerium müssen sich erneut mit
der Deutschen Flugsicherung beschäftigen, weil
Bundespräsident Horst Köhler die Ausfertigung des
jüngst vorgelegten Flugsicherungsgesetzes aufgrund
verfassungsrechtlicher Bedenken verweigert hatte. Die Fraktionen
waren sich einig darüber, dass den Bedenken des
Bundespräsidenten Rechnung getragen und für einen neuen
Gesetzentwurf geklärt werden müsse, ob die Flugsicherung
eine hoheitliche Aufgabe oder eine nicht-hoheitliche Dienstleistung
ist. Das Ziel, eine bessere und wettbewerbsfähigere
Flugsicherung, dürfe dabei nicht aus den Augen verloren
werden. Möglicherweise lasse sich die Steigerung der
Qualität und die Vereinheitlichung der Flugsicherung, die
bisher eng mit einer Privatisierung verbunden ist, auch ohne eine
Änderung des Grundgesetzes erreichen, gaben Abgeordnete aller
Fraktionen zu bedenken.
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