Im Bundestag notiert: Immunitätsangelegenheiten der
Mitglieder der Bundesversammlung
Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf -
29.11.2006
Berlin: (hib/MAR) Die Zuständigkeit
für Immunitätsangelegenheiten der Mitglieder der
Bundesversammlung soll künftig beim Deutschen Bundestag
liegen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die
Grünen haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur
Änderung des Gesetzes über die Wahl des
Bundespräsidenten (
16/3303) vorgelegt. Danach sollen alle für
die Bundestagsabgeordneten in Immunitätsangelegenheiten
geltenden Regelungen der Geschäftsordnung auf die Mitglieder
der Bundesversammlung angewendet werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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