Berlin: (hib/VOM) Für den
Anlegerschutz bei Investmentfonds interessiert sich die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/3523). Über 15 Millionen Deutsche
hätten insgesamt über 500 Milliarden Euro in
Investmentfonds investiert. Nach dem Investmentgesetz müssten
Kapitalanlagegesellschaften eine Gesamtkostenquote ausweisen, die
jedoch nach herrschender Rechtsprechung nicht die
Transaktionskosten umfasse. Anleger bemängelten daher, so die
Liberalen, dass ein häufiges Umschichten mit damit verbundenen
hohen Transaktionskosten zu Lasten des Anlegers nicht aufgedeckt
werden könne. Die Bundesregierung soll sagen, ob einem Anleger
in Investmentfonds grundsätzlich alle Informationen zur
Verfügung stehen müssen, die er benötigt, um
beurteilen zu können, ob sein Fonds ordnungsgemäß
verwaltet wird. Gefragt wird ferner, wie die Regierung die
Transparenz der Transaktionskosten für die Anleger und das
"Umschichten" beurteilt. Schließlich wollen die Abgeordneten
erfahren, wie die Regierung den Anlegerschutz bei Investmentfonds
verbessern will.