Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
zur Beteiligung an den Wohn- und Heizkosten von
"Hartz-IV"-Empfängern (
16/3269) überarbeitet. Danach bleibt es
zwar bei der Überweisung des Bundes an die Kommunen in einer
Gesamthöhe von 4,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr,
allerdings wird das Geld nicht gleichmäßig auf die
Länder verteilt. Dem geänderten Entwurf stimmten am
Donnerstagmorgen die Fraktionen von Union und SPD zu, Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, während sich
die FDP enthielt. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion
(
16/3302), bundesweite Mindeststandards für
angemessenen Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld II
(Alg II) einzuführen. Über beide Vorlagen entscheidet der
Bundestag am Freitag abschließend. Nach dem geänderten
Gesetzentwurf wird der Beteiligungssatz für 14 Länder von
den ursprünglich geplanten 31,8 Prozent auf 31,2 Prozent
gesenkt. Für Baden-Württemberg soll die Quote der
Bundesbeteiligung auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf
41,2 Prozent erhöht werden. Auf die Frage der
Oppositionsfraktionen, warum die beiden Länder eine
höhere Beteiligungsquote erhielten, hieß es von Seiten
der Koalition, damit werde ein einstimmiges Votum des Bundesrates
aufgegriffen. In den Jahren 2005 und 2006 lag sie den Angaben
zufolge noch bei 29,1 Prozent. Insgesamt sei 2007 mit Leistungen
für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden
Euro zu rechnen, heißt es weiter. Bund und Länder hatten
sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt im
Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den
Wohnkosten geeinigt. Die Kommunen hatten 5,8 Milliarden Euro
verlangt, der Bund wollte ursprünglich nur 2 Milliarden Euro
geben. Mit der "Hartz-IV"-Reform war festgelegt worden, dass die
Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und
Heizkosten entlastet werden. In den Jahren nach 2007 soll nach dem
Willen der Koalition die Veränderung der Zahl der
Alg-II-Bedarfsgemeinschaften maßgeblich für die
Anpassung der Bundesbeteiligung sein. Eine von den Kommunen
angemahnte Orientierung an den tatsächlichen Kosten
stieß bei Union und SPD nicht auf Zustimmung. Die
Bundesregierung erläuterte im Ausschuss, die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften sei "die handfesteste Zahl, die wir
haben".