Wöchentlich zwei Millionen Abrufe der Reisehinweise des
Auswärtigen Amtes
Ausschuss für Tourismus - 30.11.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Reise- und
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA) werden im
Internet durchschnittlich zwei Millionen Mal pro Woche abgerufen.
Diese Zahl nannte das Auswärtige Amt am Mittwochnachmittag
anlässlich einer Sitzung des Tourismusausschusses im
Ministerium. Nach Darstellung des AA basieren die Reise- und
Sicherheitshinweise im Wesentlichen auf Berichten der deutschen
Auslandsvertretungen. Darüber hinaus gebe es Berichte von
Nachrichtendiensten sowie weitere Quellen. Reisewarnungen
würden vom zuständigen Staatssekretär
veröffentlicht. Die Reisehinweise würden "nicht ohne Not"
verschärft. Dabei werde ein kritischer Maßstab angelegt,
und man stimme sich auch mit Nachbarländern ab, die ebenfalls
Reisehinweise veröffentlichen. Aus den Reihen des Ausschusses
kam die Anregung, bei der jährlichen Botschafterkonferenz in
Berlin der Deutschen Zentrale für Tourismus, die das
Auslandsmarketing für das Reiseland Deutschland betreibt, die
Gelegenheit zur Selbstdarstellung zu geben. Der AA-Vertreter
begrüßte dies, betonte aber auch, die deutschen
Botschafter seien für das Thema Tourismus sensibilisiert. Sie
seien in der Regel auch offen für eine enge Zusammenarbeit mit
Reiseveranstaltern. Beschwerden von Veranstaltern über
bestimmte Reisehinweise gebe es nicht, weil hier eine "konstruktive
und intensive Zusammenarbeit" bestehe. Große
Reiseveranstalter wie TUI legten an den Zielorten sogar die
Sicherheitshinweise des AA in den Hotels aus und verteilten sie an
die Touristen. Zwar sei das Auswärtige Amt rechtlich
verpflichtet, deutschen Staatsbürgern im Ausland in einer
Notsituation zu helfen und die Rückkehr zu ermöglichen,
doch würden die entstandenen Kosten im Nachhinein geltend
gemacht. Das Ministerium stehe hier auch unter Beobachtung des
Bundesrechnungshofes, der darauf achte, dass keine Steuergelder
verschwendet werden. Beschwerden von Reisenden, ihnen sei im
Ausland nicht rechtzeitig geholfen worden, gebe es allerdings auch.
Da es aufgrund der Billigflug-Angebote immer leichter werde, mit
wenig Geld in ferne Länder zu fliegen, würden solche
Angebote immer häufiger in Form eines One-Way-Tickets in
Anspruch genommen. Wenn die Reisekasse leer ist, würden dann
die deutschen Auslandsvertretungen aufgesucht und der Rückflug
auf Kosten des deutschen Steuerzahlers eingefordert. Oberstes Gebot
bei der Formulierung der Reise- und Sicherheitshinweise ist nach
Auskunft des AA die Sicherheit der Touristen. Diese gehe sowohl
über die wirtschaftlichen Interessen der Zielländer als
auch über die Interessen der Reisebranche. Dabei gebe es immer
wieder Interessenkonflikte, wenn sich Botschafter von
Zielländern über Reisewarnungen beschwerten. Insgesamt
sei die Krisenvorsorge auch dadurch verbessert worden, dass
zwölf Krisenunterstützungsteams des AA zusammen mit dem
Bundesverteidigungsministerium in besonders stark besuchte
touristische Regionen entsandt worden sind. Dabei gebe es eine enge
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reiseverband und dem Verband
Deutsches Reisemanagement.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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