Berlin: (hib/VOM) Die FDP und Bündnis
90/Die Grünen haben ihre gegensätzlichen Haltungen zu der
geplanten Grundrechteagentur der Europäischen Union in
Anträgen formuliert, die der Bundestag am heutigen Donnerstag
in erster Lesung berät. Nach Meinung der FDP (
16/3621) wird eine solche Grundrechteagentur
nicht gebraucht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der
geplanten Umwandlung der 1998 in Wien eingerichteten
Beobachtungsstelle von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in eine
Europäische Grundrechteagentur bis auf weiteres nicht
zuzustimmen. Jeder Aufstockung von Stellen oder Budgets müsse
in diesem Zusammenhang widersprochen werden. Darüber hinaus
solle sich die Regierung im Rahmen der Verfassungsdebatte
dafür einsetzen, dass die Europäische Grundrechtecharta,
die bislang keinen rechtsverbindlichen Charakter habe, in Kraft
treten kann. Im Europarat solle sie die Initiative ergreifen, um
die Finanzierung der Menschenrechtsarbeit zu verbessern. Zur
Begründung heißt es unter anderem, in allen EU-Staaten
gälten umfassende Grundrechte aufgrund nationaler Traditionen
und Verfassungen, die durch unabhängige Gerichte umfassend
geschützt würden. Auf EU-Ebene stehe den Bürgern in
vielen Bereichen der Weg zum Europäischen Gerichtshof offen.
Darüber hinaus könne sich jeder an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Bündnis 90/Die
Grünen erläutern in ihrem Antrag (
16/3617), die Agentur solle nicht in Konkurrenz
zu bestehenden Institutionen der EU, ihrer Mitgliedstaaten oder des
Europarates treten. Sie werde keine Beschwerdeinstanz sein, sondern
auf Anfrage der EU-Organe grundrechtsrelevante Informationen
sammeln, auswerten und als Expertise bereitstellen. Zudem solle sie
die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen sensibilisieren.
Die Fraktion verlangt, dass dabei eine "Doppelung von Mandaten und
Kompetenzen" zwischen der Agentur und dem Europarat ausgeschlossen
wird. Ferner müsse die Agentur ihre Informationen und Daten
dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte zur Verfügung stellen.
Schließlich müsse eine umfangreiche Zusammenarbeit mit
Institutionen der Zivilgesellschaft sowie mit
Nichtregierungsorganisationen möglich sein.