Berlin: (hib/SUK) Nach der Bundesregierung hat auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt ( 16/3653). Nach dem Willen der Länderkammer sollen mehrere Paragrafen des Stasi-Unterlagengesetzes aufgehoben werden, was zur Folge hätte, dass es weiterhin möglich wäre, bestimmte Personen auf eine frühere Tätigkeit für die Staatssicherheit hin zu überprüfen. Außerdem will der Bundesrat die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um drei Jahre verlängern, sodass Opfer der DDR-Diktatur bis zum 31. Dezember 2010 Anträge stellen könnten.
Zur Begründung heißt es, dass die Rehabilitierung der Opfer "noch nicht abgeschlossen" sei und von einer Aufarbeitung dieses Teils der deutschen Geschichte "schon gar nicht die Rede" sein könne. Vielmehr sei in jüngster Zeit zu beobachten, dass insbesondere ehemalige Stasi-Mitarbeiter versuchten, "das Agieren des Staatssicherheitsdienstes zu relativieren, umzudeuten und letztlich zu rechtfertigen". Daher verbiete sich jeder Schlussstrich in diesem Bereich. Außerdem führt der Bundesrat an, dass trotz mehrfacher Verlängerung der Fristen die Rehabilitierung der Opfer der DDR-Diktatur nicht abgeschlossen sei und es insgesamt fraglich wäre, ob "die Rehabilitierung überhaupt in einem so kurzen Zeitraum seit dem Ende der SED-Herrschaft bewältigt werden kann". Es sei davon auszugehen, dass eine nicht geringe Zahl potenziell Berechtigter noch keinen Antrag gestellt habe - ihnen soll die Möglichkeit erhalten bleiben, sich über ihre Ansprüche zu informieren und Anträge zu stellen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf