Berlin: (hib/BOB) Während der EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr soll sich die Bundesregierung für einheitliche Standards im Strafverfahren einsetzen, um die Rechte von Beschuldigten zu stärken. Dafür plädiert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/3622). Dazu müssten "zwingend" die Unschuldsvermutung, der Anspruch auf rechtliches Gehör, das Recht auf Verteidigung, das Schweigerecht sowie die prozessuale Absicherung von verfahrensrechtlichen Garantien gehören. Die Standards, die die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gesetzt habe, dürften dabei nicht unterschritten werden. Es dürfe keine Länderöffnungsklauseln geben, mit denen die Mitgliedsländer Bezug auf ihr nationales Recht nehmen und so die mit dem Rahmenbeschluss genannten Standards unterlaufen könnten.
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