Berlin: (hib/WOL) Das Bundeskriminalamt
(BKA) ist vom Bundesinnenministerium beauftragt worden, die
Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme der Anti-Terror-Datei
(ATD) bis spätestens 31. März 2007 zu schaffen. Dies
erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
16/3851) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3593). Dazu müssten neben der
Realisierung der Zentraldatei auch die Voraussetzungen zur
Anbindung der 38 beteiligten Behörden sowie die Einrichtung
einer geeigneten behördenübergreifenden Koordinierung
geschaffen sein. Außer dem BKA sind das Bundesamt für
Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei,
der Militärische Abschirmdienst, das Zollkriminalamt sowie 16
Landeskriminalämter und 16 Landesämter für
Verfassungsschutz am Verfahren beteiligt. Dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik sei eine zentrale Rolle als
beratende Behörde für die Bereiche Geheimschutz und IT
Sicherheit zugewiesen. Es werde aber selbst keinen Zugriff auf die
ATD erhalten. Die Regierung erklärt, sie werde sich zu Fragen
des Personaleinsatzes, Haushaltsansätzen sowie Organisations-
und IT-Strukturen nur gegenüber den vorgesehenen Gremien des
Bundestages -Parlamentarisches Kontroll- sowie Vertrauensgremium -
äußern. Über Aufgaben und Behörden der
Bundesländer im Rahmen der ATD äußere sie sich
grundsätzlich nicht, heißt es. Zur Auftragserteilung
wird dargelegt, im Juni 2006 sei ein erster Auftrag zur Schaffung
der IT-Basisinfrastruktur erteilt worden. Dieser werde nicht nur
für den Betrieb der ATD, sondern auch für andere
Verfahren benötigt.
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