Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
sieht derzeit keine Chancen für eine erfolgreiche
Wiederaufnahme der Initiative zu den Menschenrechten für
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (Menschen ohne
eindeutige geschlechtliche Identität) im Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen. Dies macht sie in ihrer Antwort (
16/2800) auf eine Große Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/2084) deutlich. Sie befürworte die
Initiative aber nach wie vor. Nach Auffassung der Regierung
könne dieser Vorstoß nur dann Erfolg haben, wenn sie von
einer möglichst breiten, Regionen übergreifenden Gruppe
aktiver Unterstützer getragen wird. Die Politik der
Bundesregierung sei im Übrigen gegen jede Art der
Diskriminierung gerichtet, einschließlich der Diskriminierung
aufgrund sexueller Orientierung. Diese Politik vertrete die
Regierung weltweit- in bilateralen Kontakten ebenso wie in
multilateralen Gremien, als nationale Position ebenso wie im Rahmen
der gemeinsamen Menschenrechtspolitik der EU. Gleichgeschlechtliche
sexuelle Handlungen könnten derzeit in Afghanistan, Iran,
Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan und den Vereinigten
Arabischen Emiraten mit dem Tode bestraft werden. Der Regierung sei
allerdings in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden, in dem
es dazu gekommen wäre. Bei Haftstrafen betrage das
Höchstmaß nach Kenntnis der Regierung 25 Jahre (in
Trinidad und Tobago). Über den tatsächlichen Umgang der
Strafverfolgung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter
Erwachsenen in Staaten, in denen diese strafrechtliche verboten
sei, lägen der Regierung nur vereinzelte Informationen vor.
Dies sei vor allem dadurch begründet, dass das Thema
Homosexualität in den betreffenden Staaten meist stark
tabuisiert sei. Daher könne weder eine öffentliche
Diskussion hierüber stattfinden, noch die erfolge die
Veröffentlichung von Daten über Strafverfolgung in
solchen Fällen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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