Berlin: (hib/SUK) Um künftig grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen erleichtern und beschleunigen zu können, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Vereinbarung vom 11. April 2006 zwischen der Bundesrepublik und Polen vorgelegt ( 16/4011). Damit sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation eines Übereinkommens aus dem Jahr 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen geschaffen werden.
Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen damit durch konkrete Regelungen und ein transparenteres Verfahren erleichtert werden. Dabei sei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mögliche Umweltauswirkungen eines Projektes "sich nicht auf ein Staatsgebiet begrenzen lassen". Die grenzüberschreitende Beteiligung diene insbesondere der Transparenz der Entscheidungsprozesse und stärke zugleich die "vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Nachbarstaaten".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf