Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung
zieht einen Abzug von V-Leuten aus der NPD aus
sicherheitspolitischen Erwägungen nicht in Betracht. Dies
erklärt sie in ihrer Antwort (
16/3966) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3765). V-Leute seien unverzichtbar, um
verfassungswidrige Bestrebungen der NPD festzustellen, heißt
es. Dies gelte auch, wenn deren leitende Funktion "unmittelbar vor
und während eines Parteiverbotsverfahrens ausdrücklich
als unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches
Verfahren angesehen worden ist", wie in einem Urteil der
Bundesverfassungsgerichts von 2003 festgestellt worden sei. Die
Regierung ist jedoch der Auffassung, dass ein vorheriges Abziehen
von Strohmännern keine Vorraussetzung für eine "sinnvolle
Verbotsdiskussion" sei, auch wenn man zurzeit ein erneutes
Verbotsverfahren für nicht angebracht halte.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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