Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie ( 16/4028, 16/4037) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 7. März. Ziel des Entwurfs ist es, einheitliche Regelungen für den Wertpapierhandel zu schaffen. Geplant ist unter anderem, für so genannte Handelsplattformen künftig umfangreiche Anforderungen an die Transparenz vor sowie nach dem Handel mit börsennotierten Aktien festzulegen. Als Handelsplattformen gelten Börsen, multilaterale Handelssysteme, die nicht den Börsenregeln unterliegen, sowie so genannte Internalisierungssysteme, bei denen Banken oder Brokerhäuser regelmäßig hausintern Kundenaufträge ausführen. Zur Transparenz zählt für die Regierung, dass verbindliche Kursangebote gemacht werden müssen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Verhaltensregeln gegenüber den Kunden. Dabei geht es zum einen um Pflichten im Zusammenhang mit der Risikokontrolle oder Innenrevision sowie um Pflichten beim Umgang mit Interessenkonflikten. Die "Wohlverhaltensregeln" im Verhältnis zum Kunden betreffen die Informationen vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts. Die Pflicht zur "bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen" soll vorgeben, dass der Wertpapierdienstleister bei einem Auftrag den "kundengünstigsten Weg" im Hinblick auf Kosten, Schnelligkeit und Verfahren der Abwicklung wählt.
Geladen sind 25 Sachverständige, darunter die Bayerische Börse AG und die Börse Stuttgart AG, die Deutsche Börse, die Deutsche Bundesbank, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken. Die Anhörung beginnt um 11.30 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses und soll bis gegen 14 Uhr dauern.
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