Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung soll
die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik zur
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen "unverzüglich"
zurücknehmen. Das fordern die Liberalen in einem Antrag (
16/4735). Die VN-Kinderrechtskonvention sei im
November 1989 in Kraft getreten. Bei der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde im März 1992 habe die Bundesregierung das
Übereinkommen als "Meilenstein" in der Entwicklung des
Internationalen Rechts bezeichnet und angekündigt, Reformen
des innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die "dem Geist
des Übereinkommens" entsprechen. Die Erklärung enthalte
weiterhin Vorbehalte, die sich auf das elterliche Sorgerecht, die
Anwaltsvertretung, die Rechte von Kindern im Strafverfahren, die
Altersgrenze bei Soldaten und die Einreise und den Aufenthalt von
Ausländern bezögen. Der Bundestag habe die Regierung
bereits "nachdrücklich" zur Rücknahme der
Vorbehaltserklärung aufgefordert - dies sei "nicht nur
rechtlich möglich", sondern "auch politisch geboten". Die
Rücknahme könne Zweifel am Willen Deutschlands, die
VN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt durchzusetzen,
ausräumen und sei damit ein "notwendiges und
überfälliges Signal" für ein kinderfreundliches
Deutschland. Zudem werde sich dadurch der Dialog mit den
Kinderrechtsorganisationen, die seit längerem die
Rücknahme forderten, "merklich entspannen".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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