Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
sieht im Verzicht auf eine Ausschreibung beim Neubau von
Messehallen in Köln keinen Verstoß gegen das
Vergaberecht. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort (
16/4673) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4493). Die Abgeordneten hatten sich auf ein
EU Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die
Bundesrepublik und auf ein Gesprächsangebot von
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bezogen. Die Kommission
hält die Vergabe des Auftrags zum Bau neuer Messehallen an den
Oppenheim-Esch-Fonds für rechtswidrig, weil dieses
Geschäft als öffentlicher Bauauftrag zu werten sei und
deshalb von der Stadt Köln öffentlich hätte
ausgeschrieben werden müssen. Wie es in der Antwort weiter
heißt, sieht die Regierung nicht die Gefahr einer drohenden
Strafzahlung in Millionenhöhe. Für ein solches Buß-
oder Zwangsgeld müsse die Kommission zunächst ein Urteil
des Europäischen Gerichtshofs erwirken, in dem ein
Verstoß gegen EU-Recht festgestellt werden müsste und
die Regierung den Auftrag erhielte, diesen Rechtsverstoß
auszuräumen. Erst wenn festgestellt würde, dass
Deutschland diesem Urteil nicht nachgekommen sei, könne die
Kommission mit einem neuen Vertragsverletzungsverfahren Klage beim
Europäischen Gerichtshof einreichen. Bis ein solches zweites
Verfahren durchlaufen wäre, würden Jahre vergehen, so die
Regierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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