Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
Gesetzentwürfe, die in die Abläufe in kleinen und
mittleren Unternehmen eingreifen, besonders sorgfältig zu
prüfen. Dies verlangt der Bundesrat in seiner Stellungnahme
zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer
Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (
16/4764). Der Nutzen der Regelung müsse in
einem angemessenen Verhältnis zum Vollzugsaufwand stehen. Die
von einem Gesetz ausgelösten Abläufe sollten von den
Unternehmen noch in Eigenarbeit bewältigt werden können.
Außerdem müsse den Unternehmen ein ausreichender
Zeitraum für die Umsetzung zugestanden werden. Darüber
hinaus müssten die Gesetze verständlich sein und auch
verständlich erklärt werden, heißt es in der
Stellungnahme. Auf Einzelfallregelungen und Details sei weitgehend
zu verzichten. Schließlich müsse den
Vollzugsbehörden ein ausreichender Ermessensspielraum gegeben
werden, um die Besonderheiten kleinerer und mittlerer Unternehmen
berücksichtigen zu können. Die Regierung wird ferner
aufgefordert, dies auch bei Regelungsvorhaben der EU zu
berücksichtigen. Die Bundesregierung hält es in ihrer
Gegenäußerung nicht für sinnvoll, für die
EU-Gesetzgebung einen detaillierten Kriterienkatalog für
kleine und mittlere Unternehmen zu fordern. Die EU-Kommission habe
sich bereits verpflichtet, an diese Unternehmen zu denken. Mit dem
Gesetzentwurf, der wortgleich ist mit einem bereits von CDU/CSU und
SPD vorgelegten Entwurf (
16/4391), will die Regierung 17 Rechtsgebiete
von überflüssigen Regelungen befreien. Unter anderem
sollen Existenzgründer von statistischen Berichts- und
Bilanzierungspflichten entlastet werden. Dereguliert werden sollen
auch das Gaststättengesetz, das Gewerberegister, das
Preisangaben- und Preisklauselgesetz und das
Straßenverkehrsgesetz. Der Nationale Normenkontrollrat, der
die Bürokratiekosten messen soll, hat dem Gesetzentwurf
zugestimmt. Der Bundesrat hatte die Regierung auch gebeten, im
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke
Grundsätze der Datengewinnung zu verankern, um die Kosten- und
Zeitbelastung nicht nur bei Bund, Länder und Gemeinden,
sondern auch bei den Befragten so gering wie möglich zu
halten. Er begrüßte ferner die intensivere Nutzung von
in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten und die damit
verbundene Entlastung von rund 33.000 Unternehmen, die bisher
vierteljährlich zur Statistik herangezogen werden. Das
Entlastungspotenzial durch die Verwendung von Verwaltungsdaten
sollte nach Auffassung der Länderkammer auch bei der
Handwerksberichterstattung und den monatlichen Erhebungen im Handel
und im Gastgewerbe ausgeschöpft werden. Die Untersuchungen zur
Handwerksberichterstattung seien Ende April, die Untersuchungen
für die monatlichen Erhebungen im Handel und im Gastgewerbe im
März des kommenden Jahres abgeschlossen, teilt die Regierung
dazu mit. Einer Reihe von Änderungsvorschlägen des
Bundesrates am Gesetzentwurf stimmt die Regierung nur teilweise
zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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