Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion tritt
dafür ein, dass Geringverdiener oder in gleicher Weise
benachteiligte Personen von den Rundfunkgebühren befreit
werden. Die Bundesregierung soll sich dafür bei den
bevorstehenden Verhandlungen über den zehnten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit den Ländern einsetzen,
schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (
16/5140). Darüber hinaus sollen auch
Rundfunkgeräte, die in Kleingartenlauben genutzt werden, von
den Gebühren befreit bleiben. Die Rundfunkgebührenpflicht
für Rechner, die Internet-Rundfunkprogramme wiedergeben
können, soll nach dem Willen der Abgeordneten ebenfalls
ersatzlos gestrichen werden. Auch Bibliotheken, Museen und
Hochschulen sollten keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Nach Ansicht der Fraktion muss die Bundesagentur für Arbeit
ein automatisiertes, elektronisches Verfahren einführen, um
die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über die
Gebührenbefreiung von Hartz-IV-Empfängern zu informieren.
Für die Abgeordneten ist es darüber hinaus "nicht
nachvollziehbar", dass jeder Studierende, der kein BAföG
bezieht, unabhängig von seiner Einkommenssituation
Rundfunkgebühren zahlen muss, auch wenn ihm weniger Geld zur
Verfügung steht als einem gebührenbefreiten
BAföG-Empfänger. Hartz-IV-Empfänger müssten
sich teilweise mehrfach im Jahr um eine Befreiung bemühen.
Wenn der Bewilligungsbescheid nicht rechtszeitig vor Ablauf des
vorangegangnen Bewilligungszeitraums eingereicht wird, werde der
Quartalsbetrag von 51,09 Euro fällig, was im Monat der
Abbuchung von einem Siebtel des monatlichen Regelsatzes von 345
Euro entspreche, heißt es in dem Antrag. Daher müsse die
Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, damit die
Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die
Datenübermittlung an die GEZ übernimmt, bis ein
elektronisches Verfahren für den Datenaustausch zur
Verfügung steht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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