Berlin: (hib/SUK) Angesichts der demografischen Entwicklung will die Bundesregierung, dass auch die oberste politische Leitungsebene des Bundes einen Beitrag für ihr Alterssicherungssystem leistet. Die Regierung hat daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes ( 16/5052) vorgelegt. Danach soll die Bezugsdauer des Übergangsgelds von bislang drei auf zwei Jahre gekürzt und die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von bisher zwei auf vier Jahre heraufgesetzt werden. Betroffen von dieser Regelung sind ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre. Außerdem werden erstmals die Mitglieder des Ministerrats der ehemaligen DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in ihr Amt kamen, in die Ministerversorgung einbezogen. Ihre besondere Stellung als "einzige demokratisch legitimierte Mitglieder des Ministerrats" und die "historische Bedeutung ihrer Arbeit" würden eine Mindestabsicherung gebieten, heißt es dazu in dem Gesetzentwurf.
Nach dem Gesetzentwurf soll das Ruhegehalt künftig erst mit dem Erreichen der für Beamte geltenden Regelaltersgrenze (65 Jahre) gewährt werden. Auf Antrag können ehemalige Mitglieder der Bundesregierung auch schon ab dem 60. Lebensjahr Ruhegehalt bekommen, müssen dann aber einen "deutlichen Versorgungsabschlag" von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen. Außerdem sollen private Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf das Ruhegehalt und eine Anrechnung von Renten auf das Übergangsgeld und das Ruhegehalt angerechnet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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