Berlin: (hib/BOB) Journalisten sollen auch
künftig dann rechtswidrig handeln, wenn sie in Ausübung
ihres Berufes zu Verletzungen des Dienstgeheimnisse anstiften oder
Beihilfe leisten. Ein Versuch von Bündnis 90/Die Grünen,
das Strafgesetzbuch zu ändern, ist am Mittwochmorgen im
Rechtsausschuss an den Stimmen der Regierungskoalition gescheitert.
FDP und Linksfraktion enthielten sich. Die Grünen hatten in
ihrem Gesetzentwurf (
16/576) auch dafür plädiert, dass das
Beschlagnahmen von Material in der Wohnung von Journalisten nur
durch einen Richter angeordnet werden dürfe. Die
Regierungsfraktionen betonten, das Bundesverfassungsgericht habe im
Fall des Magazins "Cicero" Anfang des Jahres alles Notwendige
gesagt, es habe eine "kluge Entscheidung" - so die SPD - getroffen.
Der Staatsanwalt habe künftig keine Gelegenheit mehr,
Untersuchungen wie sie im Fall jenes Magazins stattgefunden
hätten, zu versuchen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im
Fall "Cicero" entschieden, dass die Durchsuchung und
Beschlagnahmung in einem Ermittlungsverfahren gegen
Presseangehörige verfassungsrechtlich unzulässig seien,
wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienten,
die Person eines Informanten zu ermitteln. Ein einfacher Verdacht
der Beihilfe zum Geheimnisverrat genüge für eine solche
Razzia nicht. Die Grünen führten erfolglos an, das
Arbeitsverhalten von Journalist habe sich geändert. Auch die
Wohnung werde stärker für die berufliche Tätigkeit
genutzt, als dies in früheren Jahrzehnten der Fall gewesen
sei. Die Bürger hätten Angst, wenn sie Journalisten
Informationen anvertrauten, dass Staatsanwälte
Hausdurchsuchungen anordneten und dabei Daten fänden.
Außerdem überlasse die Regierung Karlsruhe die
gesetzgeberische Arbeit. Das sei die Aufgabe des Bundestages, so
die Fraktion. Die FDP teilte einige Anliegen der Grünen. Der
Schutz der Pressefreiheit verlange Änderung in den
Strafvorschriften, so die Liberalen. Die Linksfraktion war
ebenfalls der Meinung, dass der Gesetzentwurf in "die richtige
Richtung" gehe. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner
Entscheidung die gegenwärtige Praxis gestoppt. Eine
"umfassende Regelung" sei ihres Erachtens erforderlich, so Die
Linke.
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