Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion plädiert dafür, am derzeitigen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent festzuhalten. Wie es in einem Antrag ( 16/5249) für eine leistungsgerechte "Besteuerung der Unternehmen" heißt, solle darüber hinaus der Spitzensteuersatz von 42 auf 50 Prozent angehoben werden. Die Koalitionsfraktionen planen im Rahmen der Unternehmensteuerreform, den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent zu senken.
Die Linke plädiert darüber hinaus für eine breitere steuerliche Bemessungsgrundlage der Unternehmen. Die Bildung steuerlicher Rückstellungen müsse weitgehend versagt, die Teilwertabschreibung weitgehend gestrichen werden. Kippen wollen die Abgeordneten auch die Körperschaftsteuerbefreiung von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Vor allem Immobilien von Unternehmen sollten zum Verkehrswert bilanziert werden müssen. Ferner treten die Abgeordneten dafür ein, von der Handelsbilanz als steuerlicher Bemessungsgrundlage abzurücken zugunsten einer eigenständigen steuerlichen Gesetzgebung. Unternehmen sollten künftig ihre wirtschaftliche und organisatorische Verflechtung nachweisen müssen. Konzerninterne Gestaltungsmodelle seien aufzudecken und zu unterbinden, heißt es weiter. Dies betreffe vor allem konzerninterne Verrechnungspreise von Waren und Dienstleistungen, die Fremdfinanzierung, die Lizenzvergabe und die Funktionsverlagerung. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen fordert die Fraktion obligatorische Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter. Schließlich sollte sich die Regierung auf internationaler Ebene gegen Steuerwettbewerb und Steuerdumping wenden und Initiativen ergreifen, das nationale Besteuerungsrecht bei den Ertragsteuern zu sichern.
Zur Begründung heißt es unter anderem, die geplante Entlastung von Unternehmen sei überflüssig und gesellschaftspolitisch schädlich. Stattdessen sollten Steuervorteile für Unternehmen abgebaut und "Schlupflöcher" geschlossen werden.
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