Berlin: (hib/UTH) Kinder und Jugendliche, die soziale Leistungen beziehen, müssen Geldgeschenke nicht an den Staat abgeben, wie die Linke in ihrer Kleinen Anfrage ( 16/4982) an die Bundesregierung befürchtet hatte. Dies trete lediglich ein, wenn ein Freibetrag von 3.850 Euro überschritten wird, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5031) mit. In diesem Fall würde der Betroffene seine Hilfebedürftigkeit verlieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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