Berlin: (hib/UTH) Die Bundesregierung
räumt eine "nennenswerte Zahl" von ausländischen
Beschäftigten in Deutschland ein, die zu Unrecht keine
Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dies teilt sie in
ihrer Antwort (
16/5098) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4985) mit. Angaben zur Höhe der
entgangenen Beiträge kann die Regierung nach eigenen Angaben
jedoch nicht machen. Die Linke hatte bemängelt, dass eine
einfache "Entsendebescheinigung" eines EU-Mitgliedstaates
ausreiche, um Wanderarbeiter, die von ihren Firmen in die
Bundesrepublik geschickt werden, von der Sozialversicherungspflicht
in Deutschland zu befreien. Diese Bescheinigung sei leicht zu
fälschen, zu lange gültig und nicht
überprüfbar. Auch der Bundesgerichtshof habe im letzten
Jahr eine Verbesserung des Verfahrens angeregt. Die Regierung
erklärt, seit dem 1. April 2006 sei die rechtliche Grundlage
geschaffen worden, die Bescheinigungen zu kontrollieren.
Außerdem erwartet sie durch künftige elektronische
Abwicklung eine bessere Bekämpfung von Missbrauch der so
genannten E-101 Bescheinigungen. Ein EU-weites
Sozialversicherungsregister sei allerdings nicht geplant. Die mit
Abstand meisten entsandten Arbeiter stammen aus Polen, gefolgt von
Frankreich und Ungarn.
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