Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung verteidigt einen Einsatz der Bundespolizei in einem Regionalexpress im Februar 2007 als rechtmäßig und verhältnismäßig: Im Zug sei es zu Auseinandersetzungen zwischen Personen des rechten und linken Spektrums gekommen. Die Bundespolizei habe die Personalien der Personen aufgenommen, die der Körperverletzung bezichtigt worden seien. Die eingeleiteten Ermittlungen dauerten derzeit noch an. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/5087) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4984) mit.
In ihrer Anfrage hatte die Fraktion geschrieben, dass die Polizei bei dem Einsatz den verprügelten Jugendlichen, die von einer antifaschistischen Demonstration kamen, unterstellt habe, sich absichtlich in ein Abteil mit Neonazis gesetzt zu haben. Dabei dränge sich, so die Linke, der "Eindruck auf, dass hier Täter/Opfer-Rolle vertauscht und verhindert wurde, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden können". Auf die Frage der Linken, ob in den Zügen von und zu der rechtsextremen Kundgebung, die an diesem Tag in Hildesheim stattgefunden habe, Maßnahmen getroffen wurden, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, teilt die Regierung mit, es hätten keine Erkenntnisse vorgelegen, "die eine bahnpolizeiliche Begleitung" des betroffenen Regionalexpresses "notwendig erscheinen ließen". Die Polizei habe seit Mitte Februar Kenntnis von der Veranstaltung in Hildesheim gehabt und während der An- und Abreise der Veranstaltungsteilnehmer mehr als 200 Beamte für die "anlassbezogene polizeiliche Begleitung von Zügen" eingesetzt.
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