Berlin: (hib/SKE) Bundesländer und Hochschulen sind nach dem Wegfall des Hochschulrahmengesetzes dafür zuständig, dass Prüfungsleistungen und Studienabschlüsse innerhalb Deutschlands vergleichbar sind. Laut einer Antwort ( 16/5217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/5039) hält die Bundesregierung die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, die Akkreditierung und Evaluierung der Studiengänge für wirksame Regelungsinstrumente, um zu garantieren, dass Studenten überall in Deutschland zu ähnlichen Bedingungen studieren und die Hochschule wechseln können. Eine Regelungslücke bestehe nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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