Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes ( 16/5338) vorgelegt. Damit sollen EG-Verordnungen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kontrolle der Vorschriften ist derzeit zwischen den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aufgeteilt. Anknüpfungspunkt für die jeweilige Zuständigkeit sei bislang die Zulassung der Betriebe nach der Fleischhygiene-Verordnung, schreibt die Bundesregierung. Durch die Neuordnung des gemeinschaftlichen Hygienerechts und der damit verbundenen Aufhebung der Fleischhygiene-Verordnung sei nun eine Anpassung der Zuständigkeiten nötig. Die Befugnisse der Kontrollbehörden hinsichtlich der Probeentnahme und Betretungsrechte in Unternehmen seien nicht eindeutig. Es müsse klargestellt werden, welche Betriebe der Überwachung unterliegen. Die Zahl der Betriebe, für die die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft verantwortlich ist, würde sich durch die Reform verringern. Im Gegenzug würden die Landesbehörden für mehr Betriebe als bisher Kontrollfunktionen übernehmen.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vor, Zuständigkeiten, die sich bisher bewährt haben, beizubehalten. Vor allem für die Kontrollen des Handels von Rindfleisch über mehrere Länder hinweg sei es sinnvoll, an bisherigen Regelungen festzuhalten. Sonst würde ein nicht unerheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung diesem Vorschlag zu.
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